Geschäftsräume (§ 243 I 2 Nr. 1 StGB)
Einordnung im Schema
Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die dazu bestimmt sind, für eine gewisse Dauer zum Betrieb von Geschäften gewerblicher, geschäftlicher, beruflicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art zu dienen.
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