Fahrlässige Notwehrprovokation
Einordnung im Schema
Eine fahrlässige Notwehrprovokation liegt vor, wenn zwischen dem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und er nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren.
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