Empfindlich
Einordnung im Schema
Empfindlich ist das Übel, wenn seine Verwirklichung eine so erhebliche Beeinträchtigung bedeutet, dass die Ankündigung geeignet ist, einen in solcher Lage befindlichen besonnenen Durchschnittsmenschen in seiner Entschließung unfrei zu machen und zu dem vom Täter gewünschten Verhalten zu bestimmen.
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