Lade Definitionen...

Doppelirrtum

Ein Doppelirrtum ist sowohl das Irren über das Bestehen einer Rechtfertigungslage als auch die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes. Wenn schon aber der Erlaubnisgrenzirrtum über § 17 StGB gelöst wird, dann muss dies erst recht für den Doppelirrtum gelten. Das "Mehr an Irrtum" kann den Täter nicht privilegieren.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.