Abweichung vom Kausalverlauf (unwesentlich)
Einordnung im Schema
Eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf liegt vor, wenn sich die Abweichung noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt.
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