Absatzhilfe (§ 259 StGB)
Einordnung im Schema
Absatzhilfe ist die weisungsabhängige, unselbstständige Unterstützung, die den Absatzbemühungen des Vortäters dient.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

