Lade Definitionen...

Absatzhilfe (§ 259 StGB)

Absatzhilfe ist die weisungsabhängige, unselbstständige Unterstützung, die den Absatzbemühungen des Vortäters dient.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.