Verfassungsmäßigkeit der "öffentlichen Ordnung"
Fraglich ist, ob der Begriff der öffentlichen Ordnung gegen das Bestimmtheitsgebot und gegen das Demokratieprinzip verstößt.Beispiel
Der A betreibt ein Lasertag-Spiel. Die Ordnungsbehörde beruft sich bei ihrer Verfügung darauf, dass der Betrieb gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde.
Öffentliche Ordnung ist verfassungswidrig
Danach ist die öffentliche Ordnung verfassungswidrig.
Pro-Argumente
- +Gewaltenteilung – Demokratieprinzip: Ungeschriebene Wertvorstellungen dürfen gesetzliche Vorgaben für staatliche Eingriffe nicht ersetzen.
- +Schutzbedürftigkeit – Minderheitenschutz: Mehrheitsvorstellungen dürfen abweichende Lebensweisen nicht ohne Weiteres beschränken.
- +Unbestimmtheit – Bestimmtheitsgebot: Der Begriff ist zu offen gefasst und nicht bestimmt genug
Öffentliche Ordnung ist verfassungsgemäßh.M.
Danach ist das Tatbestandsmerkmal der "öffentlichen Ordnung" verfassungsgemäß.
Pro-Argumente
- +Konkretisierung durch Rechtsprechung: Begriff der öffentlichen Ordnung wurde durch die Rechtsprechung hinreichend konkretisiert.
- +Systematik: Begriff wird seinerseits selbst im Grundgesetz (Art. 13 VII, 35 II GG) als auch im EU-Recht (Art. 36, 52 I AEUV) verwendet.
- +Effektivität – Generalklausel: Gefahrenabwehr muss auch atypische, nicht vorhersehbare Fälle erfassen können.
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