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Pflicht zum Vertragsverletzungsverfahren

Fraglich ist, ob für die EU-Kommission die Pflicht besteht ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV einzuleiten.

Beispiel

Mitgliedstaat M verletzt eine Pflicht aus den EU-Verträgen. Die Europäische Kommission sieht dennoch von der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ab. Ist die Kommission zur Einleitung des Verfahrens verpflichtet?

Pflicht zum Verfahren

Danach ist die Kommission zu einem Verfahren verpflichtet.

Pro-Argumente

  • +Wortlaut – Art. 258 I AEUV: „gibt“ spricht für eine Pflicht zur Stellungnahme.

Keine Pflicht zum Verfahrenh.M.

Danach ist die Kommission nicht zu einem Verfahren verpflichtet.

Pro-Argumente

  • +Effektivität – Ressourcensteuerung: Die Kommission muss Vertragsverletzungen nach politischer und rechtlicher Bedeutung priorisieren können. Eine ausnahmslose Verfahrenspflicht würde diese Steuerungsmöglichkeit erheblich einschränken.
  • +Wortlaut – Art. 258 II AEUV: „kann“ spricht gegen eine Pflicht zur Klageerhebung.

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