Lade Streitstände...

Gegenzeichnungsvorbehalt des Bundespräsidenten

Fraglich ist, welche Anforderungen an den Gegenzeichnungsvorbehalt des Bundespräsidenten zu stellen sind.

Beispiel

Der Bundespräsident äußert sich in einer Rede kritisch über die Verfassungskonformität der N-Partei. Dies verursacht ein erhebliches Medienecho, über welches der Bundeskanzler sehr verärgert ist. Er meint, der Bundespräsident mische sich durch solche Äußerungen unzulässigerweise in die Tagespolitik ein, zumindest benötige er dafür die vorherige Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den jeweils zuständigen Bundesminister. Bedurfte die Rede des Bundespräsidenten der Gegenzeichnung?

Kontext

Art. 58 I 1 GG: Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.+

Extensive Auslegung

Danach ist Art. 58 S. 1 GG extensiv auszulegen und umfasst alle präsidialen Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Amt erfolgen.
Ausgenommen vom Gegenzeichnungserfordernis sind danach lediglich reine Privathandlungen.

Pro-Argumente

  • +Wortlaut: Art. 58 S. 1 GG erfasst „Anordnungen und Verfügungen“ des Bundespräsidenten weit. Dieser offene Wortlaut kann dafür sprechen, nicht nur klassische Rechtsakte, sondern grundsätzlich auch sonstiges amtliches Handeln einzubeziehen.

Enge Auslegungh.M.

Danach erfasst Art. 58 S. 1 GG nur Handlungen des Bundespräsidenten, die Rechtsfolgen erzeugen.
Rechtswirkungen entfaltet die streitige Rede des Bundespräsidenten nicht, sodass sie nach dieser Rechtsauffassung nicht der vorherigen Gegenzeichnung bedurfte.

Pro-Argumente

  • +Wortlaut: "Anordnungen und Verfügungen" bezieht sich auf Rechtsakte, nicht auf Realakte; zudem können auch nur Rechtsakte "gültig sein"
  • +Telos: Andererseits besteht der Sinn und Zweck des Art. 58 S. 1 GG darin, die Einheitlichkeit der Staatsführung zu wahren. Durch das Erfordernis der Gegenzeichnung soll eine eigenständige Politik des Bundespräsidenten verhindert und das politische Primat der Bundesregierung gesichert werden. Weiterhin übernimmt der Gegenzeichnende die politische Verantwortung für das betreffende Handeln des Bundespräsidenten und muss sich hierfür vor dem Parlament verantworten.
  • +Gegenzeichnung: Es ist praktisch unmöglich, jede öffentliche Äußerung vom Bundespräsidenten gegenzeichnen zu lassen.
  • +Abhängigkeit: Sonstige völlige Abhängigkeit von der Bundesregierung, was der Rolle des Bundespräsidenten als eigenes Verfassungsorgan widersprechen würde.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.