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Berücksichtigung des Rest-VA bei der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen

Fraglich ist, ob die isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen durch die Anfechtungsklage möglich ist oder ob Verpflichtungsklage auf den Verwaltungsakt ohne Nebenbestimmungen gestellt werden muss.

Beispiel

Der Rentner R bekommt seinen Führerschein mit der Einschränkung ausgestellt, dass er eine Brille tragen muss. Der R möchte dagegen vor Gericht vorgehen. Die Einschränkung auf eine Brille ist rechtswidrig, da das Gesetz nur die Verpflichtung zum Tragen einer Sehhilfe vorsieht und die Beschränkung auf eine Brille insofern ermessensfehlerhaft ist. Der R erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Keine Berücksichtigung des Rest-VA

Danach wird das Verwaltungsgericht an der Aufhebung einer rechtswidrigen Nebenbestimmung nicht dadurch gehindert, dass der verbleibende Rest - VA rechtswidrig wird.

Folge: Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmung = Begründetheit der Anfechtungsklage.

Pro-Argumente

  • +Gesetzlich vorgesehener Weg für die Beseitigung von rechtswidrigen Verwaltungsakten: Der gesetzlich vorgesehene Weg sieht vor, dass die Behörde einen rechtswidrigen Verwaltungsakt nach § 48 VwVfG zurücknimmt.
  • +Gewaltenteilung – Aufgabe der Gerichte: Die Anfechtungsklage dient der Beseitigung der konkreten Rechtsverletzung, nicht der umfassenden Herstellung eines rechtmäßigen Zustands. Eine weitergehende Korrektur bleibt grundsätzlich der Behörde überlassen.

Berücksichtigung des Rest-VAh.M.

Nach einer anderen Rechtsansicht setzt die Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen voraus, dass der nach Wegfall der Nebenbestimmung verbleibende Rest-VA rechtmäßig weiterbestehen kann. Dem Adressaten soll keine uneingeschränkte Begünstigung zuteil werden, die gegen geltendes Recht verstößt.

Folge: Die Rechtswidrigkeit des Rest-VA muss überprüft werden. Rechtswidrigkeit des Rest-VA = Unbegründetheit der Anfechtungsklage + Prüfung einer Verpflichtungsklage. Rechtmäßigkeit des Rest-VA = Begründetheit der Anfechtungsklage.

Pro-Argumente

  • +Telos – interessengerechte Rechtslage: Schaffung einer befriedigenderen und interessengerechteren Rechtslage.
  • +Prozessökonomie: Weder das Gericht noch der Bürger muss noch einmal tätig werden, falls die Behörde nicht handelt.

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