Anwendbarkeit von Mitverschulden (§ 254 BGB) auf allgemeinen FBA
Fraglich ist, ob Mitverschulden (§ 254 BGB) auf den allgemeinen FBA anwendbar ist.Beispiel
Eigentümer E hat eine Stützmauer fehlerhaft errichten lassen, sodass sie instabil ist. Durch Bauarbeiten des Landes L an der angrenzenden Straße stürzt die Mauer schließlich ein. E verlangt von L im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs den Wiederaufbau. Muss sich E sein eigenes Mitverschulden entsprechend § 254 BGB anrechnen lassen?
Keine Anwendbarkeit des § 254 BGB
Danach kommt die Anwendung des § 254 BGB nicht in Betracht.
Pro-Argumente
- +Herleitung: Der FBA findet seine rechtliche Grundlage in den Freiheitsgewährleistungen des GG; seine Verkürzung kann ausschließlich aufgrund eines Gesetzes erfolgen.
- +Verschuldensunabhängigkeit: § 254 BGB setzt eine verschuldensabhängige Haftung voraus, der FBA ist aber gerade verschuldensunabhängig.
Anwendbarkeit des § 254 BGBh.M.
Diese Auffassung sieht § 254 BGB als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens an, gegen dessen Anwendung auf den FBA keine Bedenken bestehen.
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