Verfestigen einer Splittersiedlung (§ 35 III 1 Nr. 7 BauGB)
Einordnung im Schema
Unter dem "Verfestigen einer Splittersiedlung" ist das Auffüllen des bereits bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs zu verstehen, also die Vergrößerung des Baubestandes ohne zusätzliche Ausdehnung in den Außenbereich.
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