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Subjektive Berufswahlregeln (Berufsfreiheit)

Subjektive Berufswahlregelungen knüpfen an Bedingungen an, die in der Person des Einzelnen liegen (persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen, Bestehen von Prüfungen, auch Alter). Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind zulässig, wenn eine abstrakte Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut sie erforderlich macht.

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