Scheingefahr (Polizeirecht)
Einordnung im Schema
Eine Scheingefahr ist gegeben, wenn aus ex-ante Sicht irrig eine Gefahrensituation angenommen wird, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt für einen besonnenen und vernünftig Handelnden zu erkennen ist, dass keine Gefahr besteht.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

