Rechtswegerschöpfung (Verfassungsbeschwerde)
Einordnung im Schema
Der Rechtsweg ist grundsätzlich erst erschöpft, wenn der Beschwerdeführer alle prozessualen Möglichkeiten zur Beseitigung der Grundrechtsverletzung in Anspruch genommen hat. Es darf insbesondere kein zulässiger Rechtsbehelf versäumt werden.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

