Persönlicher Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit
Einordnung im Schema
Der persönliche Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist für jede Person eröffnet, die ein Interesse an der Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit hat, insbesondere weil sie Waren herstellt, vertreibt, kauft oder verkauft.
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