Lade Definitionen...

Ortsteil (§ 34 BauGB)

Ein Ortsteil i.S.d. Vorschrift ist jeder Bebauungskomplex, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Im Zusammenhang bebaut ist ein Gebiet dann, wenn eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.