Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)
Einordnung im Schema
Individuelle Betroffenheit liegt dann vor, wenn der Rechtsakt den Kläger wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den eigentlichen Adressaten
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