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Grundrechtecharta

Allgemein gilt bei einer Prüfung der Grundrechtecharta aufmerksam mit den im Sachverhalt angelegten Argumenten zu arbeiten. Eine detaillierte Prüfung des Schutzbereiches ist nicht erforderlich; vielmehr wird verlangt, dass Begriffe im sachlichen Schutzbereich sauber ausgelegt und definiert werden. Die Grundgedanken der nationalen Grundrechtsdogmatik können hierfür ebenfalls herangezogen werden.

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