Gegenstände der Bundesgesetzgebung (Art. 59 II 1 GG)
Einordnung im Schema
Gegenstände der Bundesgesetzgebung i.S.d. Art. 59 II 1 GG erfassen all solche Gesetze, die den Vorbehalt des Gesetzes im Sinne der Wesentlichkeitstheorie auslösen.
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