Friedlich (Art. 8 I GG)
Einordnung im Schema
Friedlich ist eine Versammlung, die keinen gewalttätigen und aufrührerischen Verlauf nimmt, also bei der also keine Gewalttätigkeiten oder aggressiven Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen unmittelbar bevorstehen oder bereits stattfinden.
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