Freiheit (Art. 38 I GG)
Einordnung im Schema
Freiheit der Wahl bedeutet, dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

