Bund-Länder-Streit (Begründetheit)
Einordnung im Schema
Der Bund-Länder-Streit ist begründet, wenn die geltend gemachte Verletzung oder unmittelbare Gefährdung der verfassungsmäßigen Rechte vorliegt, § 69 i.V.m. § 67 BVerfGG.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

