Berufsausübungsregeln (Berufsfreiheit)
Einordnung im Schema
Berufsausübungsregelungen betreffen die Bedingungen der beruflichen Tätigkeit (das „Wie“). Sie sind zulässig, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen (z.B. Festsetzung von Ladenschlusszeiten, Berufskleidung, Hygienevorschriften, Anmeldepflichten etc.).
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