Lade Definitionen...

Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)

Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.