Bauliche Anlage (§ 29 BauGB)
Einordnung im Schema
Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

