Angemessenheit (Klausurtext)
Einordnung im Schema
Das gewählte Mittel muss in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen. Der angestrebte Erfolg darf nicht außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs stehen. Folglich kommt es einerseits auf die Wertigkeit des verfolgten Ziels, insbesondere auf seinen eventuellen Verfassungsrang an. Andererseits sind die Wertigkeit des beeinträchtigten Grundrechts sowie die Intensität des Grundrechtseingriffs zu berücksichtigen.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

