Abgrenzung: Neben- und Inhaltsbestimmungen
Nebenbestimmungen betreffen einen eigenen Sachverhalt und besitzen einen eigenen Regelungsgehalt. Inhaltsbestimmungen legen nur den Regelungsgegenstand des Hauptverwaltungsaktes fest, beschreiben aber seinen Inhalt genau und zeigen, wie weit die festgesetzte Rechtsfolge reicht. Demnach muss zunächst im Wege der Auslegung der genaue Inhalt des Hauptverwaltungsaktes bestimmt werden, um sodann in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob die auferlegte Belastung den Regelungsgegenstand des Hauptverwaltungsaktes verkürzt (Inhaltsbestimmung) oder ob sie ihn unberührt lässt (Nebenbestimmung).
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